CORONAVIRUS-GESUNDHEITSKRISE: AKTIONSPROTOKOLL VON S.C.A. UNSERE. FRAU. VON CARMEN

Die durch den Royal Decree 463/2020 vom 14. März abgegebene Erklärung des Alarmzustands für die Bewältigung der durch COVD-19 verursachten Gesundheitskrisensituation erfordert die Annahme von Maßnahmen zur angemessenen Einhaltung der von der RD auferlegten Verpflichtungen durch die Cooperativa , um die Gesundheit von Partnern und Arbeitnehmern zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat der EZB-Rat in einer heute abgehaltenen Sitzung die folgenden Resolutionen angenommen:

1.- Es werden nur dringende Verfahren behandelt. Folglich muss das Mitglied, das eine Maßnahme für dringend hält, die Büros der Genossenschaft telefonisch oder telematisch kontaktieren, und jede Angelegenheit wird auf diese Weise gelöst, es sei denn, dies ist in jedem Fall persönlich hinter verschlossenen Türen erforderlich, obwohl die Verwaltung Die Mitarbeiter werden in den Büros sein.

2.- Der Zugang zur Genossenschaft wird nur dem Mitglied selbst oder seinem Vertreter einzeln und für die erforderliche Zeit gewährt. Und immer nach Vereinbarung und mit Selbstschutzmaßnahmen versehen.

3.- In den Einrichtungen der Genossenschaft werden sowohl das Personal, die für die Renovierung der Werft beauftragten Dienstleister, die für die Ölentnahme zuständigen Transportunternehmen als auch die Partner, die ausnahmsweise daran beteiligt sind, die Trennungsmaßnahmen und die physischen Maßnahmen ergreifen Rückzug von den Behörden empfohlen.

4.- Barzahlungen werden vermieden, vorzugsweise per Überweisung oder POS (die POS-Terminals werden nach jedem Gebrauch gereinigt), und alle zur Verfügung zu stellenden Unterlagen werden elektronisch erstellt.

Alle diese Maßnahmen bleiben in Kraft, solange die von der Regierung verordnete Erklärung des Alarmzustands in Kraft bleibt.

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